Opfervertretung

Rechtsbeistand für Opfer von Straftaten

Opfervertretung

Frau Rechtsanwältin Reese vertritt seit über 30 Jahren Opfer aus Gewalttaten sowohl bei versuchten Tötungsdelikten als auch deren Angehörige bei vollendeten Tötungsdelikten, bei Körperverletzung, Vergewaltigung und bei sexuellem Missbrauch von Kindern.

Ihre Tätigkeit bezieht sich nicht nur auf die kompetente und verlässliche Vertretung der Opfer in den Strafverfahren i. R. der Nebenklage und Zeugenbeistandschaft, sondern auch auf den sozialrechtlichen Bereich der Opferentschädigung nach dem OEG (Opferentschädigungsgesetz) und im zivilrechtlichen Bereich auf die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

Für Opfer aus Gewalttaten ist es unerlässlich, bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens einen kompetenten Rechtsbeistand an ihrer Seite zu haben, dem Akteneinsicht gewährt wird und der bei polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Vernehmungen anwesend sein darf.

Insbesondere während einer Hauptverhandlung, die in der Regel eine weitere Belastung für Opfer darstellt, ist es wichtig, von einem mit weitreichenden Rechten ausgestatteten Rechtsbeistand begleitet und unterstützt zu werden.


Schwerpunktmäßig bearbeitet Frau Rechtsanwältin Reese folgende Bereiche:


Vertretung von Opfern...

bei häuslicher Gewalt und Körperverletzung

bei versuchten Tötungsdelikten

bei sexuellem Missbrauch von Kindern

bei Anträgen nach dem Opferentschädigungsgesetz 

bei Vergewaltigung u. sexueller Nötigung 

im Rahmen der Nebenklage oder als Zeugenbeistand 

in Zivilverfahren (Schadensersatz / Schmerzensgeld)

Sowie die Vertretung der Angehörigen von Opfern...

bei vollendeten Tötungsdelikten

Sprechblasen Icon

Sie können gerne in meinem Büro anrufen und einen Besprechungstermin vereinbaren.

05231 6022790
Share by: